Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zur Lebensversicherung FUTURO Vorsorge.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Squarelife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Landstrasse 33
9491 Ruggell Liechtenstein
info@squarelife.li
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um 1/360 der auf ein Jahr entfallenden Prämien. Den Rückkaufswert nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.span>
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.span>
Sie haben uns gegenüber gemäß § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle uns gegenüber gemachten Angaben vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß machen. Wurde die vorvertragliche Anzeigepflicht von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können wir von dem Vertrag zurücktreten. Alle Details zu Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht beschreiben wir in den Versicherungsunterlagen, die Sie im Rahmen des Antragsprozesses und vor Abschluss des Vertrages erhalten.
Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden steuerrechtlichen Vorschriften, die wir nach bestem Wissen unverbindlich wiedergeben. Während der Vertragslaufzeit können Rechtsprechung und Änderungen von Gesetzen und Verordnungen Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben, die wir nicht beeinflussen können.
Verbindliche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Beiträgen oder Versicherungsleistungen können Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihr Steuerberater geben. Wir sind weder darauf spezialisiert, noch verfügen wir über eine umfassende Befugnis, Sie steuerlich zu beraten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Informationen sowie für Angaben zu steuerlichen Fragen übernehmen wir keine Haftung.
Aus steuerlicher Sicht ist von einem Versicherungsvertrag auszugehen, wenn bei einer Kapitallebensversicherung ein nennenswertes Todesfallrisiko (Mindesttodesfallschutz) abgesichert ist und ein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag nach § 20 Absatz 1 Nr. 6 Satz 5 EStG auszuschließen ist. Dies ist bei der Investmentgebundene Lebensversicherung FUTURO Vorsorge gegeben.
Kapitallebensversicherungen gehören zu den nicht förderbaren Kapitalanlageprodukten. Die Beiträge zu solchen Versicherungen sind bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht als Sonderausgaben absetzbar. Beiträge zu Lebensversicherungen sind nach § 4 Nr. 5 Versicherungssteuergesetz (VerStG) von der Versicherungssteuer befreit, wenn der Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Beiträge und Leistungen sind nach § 4 Nr. 10 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.
Die Versicherungsleistung wird unter der Einkommensteuer wie folgt behandelt:
-
Kapitalleistungen im Todesfall sind grundsätzlich im vollen Umfang einkommensteuerfrei.
-
Kapitalleistungen im Erlebensfall oder bei Kündigung / Teilkündigung gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Sie sind in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Kapitalleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge als Ertrag einkommensteuerpflichtig. Hat der Steuerpflichtige bei Erhalt der Leistung das 62. Lebensjahr vollendet und liegt der Vertragsabschluss mindestens 12 Jahre zurück, beträgt der steuerpflichtige Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags.
-
Ansprüche oder Leistungen aus Lebensversicherungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie auf Grund einer Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (z.B. auf Grund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Wir haben in diesen Fällen eine Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt.